Nebenkostenabrechnung Frist
berechnen – §556 BGB

Wann muss Ihre Abrechnung spätestens beim Mieter sein? Einfach Abrechnungszeitraum eingeben – fertig.

Abrechnungsfrist berechnen

Abrechnungszeitraum
Gesetzliche Frist (§556 Abs. 3 BGB)
Zurückbehaltungsrecht ab
Heutiges Datum

Abrechnung noch gar nicht gemacht?

NebenkostenFertigBeta führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Jahresabrechnung — kein Excel, kein Stress.

Kostenlos auf die Warteliste → NebenkostenFertigBeta

Häufige Fragen zur Abrechnungsfrist

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

Nach §556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter einreichen. Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2024, muss die Abrechnung bis zum 31.12.2025 vorliegen.

Was passiert, wenn der Vermieter die Frist versäumt?

Versäumt der Vermieter die Frist nach §556 Abs. 3 Satz 3 BGB, verliert er das Recht, eine Nachforderung vom Mieter zu verlangen — auch wenn die tatsächlichen Kosten höher waren. Die Pflicht zur Abrechnung bleibt bestehen, und ein etwaiges Guthaben muss trotzdem erstattet werden. Außerdem darf der Mieter ab dem Folgemonat monatlich 1/12 der Jahresvorauszahlung zurückbehalten (§556 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Kann der Mieter die Vorauszahlung einbehalten, wenn die Frist überschritten ist?

Ja. Nach §556 Abs. 3 Satz 5 BGB darf der Mieter monatlich 1/12 der Jahresvorauszahlung einbehalten, wenn der Vermieter die Frist überschritten hat — so lange, bis die Abrechnung vorliegt. Dieses Zurückbehaltungsrecht entsteht ab dem Monat nach Fristablauf.

Was passiert, wenn der Vermieter die Belege noch nicht hat?

Der Vermieter trägt die Verantwortung, Belege rechtzeitig anzufordern. Nur wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat (z. B. weil ein Versorgungsunternehmen seine Abrechnung extrem verspätet geliefert hat), darf die Abrechnung nach Fristablauf noch eingereicht werden — §556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Dies muss aber nachweisbar und dokumentiert sein.

Ist dieser Rechner kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos. Der Rechner berechnet die gesetzliche Abrechnungsfrist nach §556 BGB, zeigt die verbleibenden Tage und erklärt die rechtlichen Folgen. Kein Konto nötig, keine versteckten Kosten.

Kein Rechtsrat: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Er ersetzt keine Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht. Gesetzliche Regelungen können sich ändern; Ergebnisse sind ohne Gewähr.