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Nebenkostenabrechnung Frist – 12 Monate, Einspruch, Verjährung.
Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch auf Nachzahlungen.
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Die 12-Monats-Regel im Überblick
Abrechnungsjahr 2025: Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum 31. Dezember 2026 zugegangen sein. Wer diese Frist versäumt, kann keine Nachzahlungen mehr verlangen – auch wenn die Kosten tatsächlich entstanden sind. Der Mieter hingegen kann Guthaben noch einfordern.
Wichtig: Auch der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, um Einspruch zu erheben. Danach verfällt sein Widerspruchsrecht – sofern keine arglistige Täuschung vorliegt.
Was Vermieter regelmäßig zu spät macht
- Vergessen, dass die Kosten für das Abrechnungsjahr 2024 bis spätestens 31.12.2025 abgerechnet sein müssen.
- Unklarheit, wann die Frist beginnt – Fristbeginn ist das Ende des Abrechnungszeitraums, nicht das Datum, an dem alle Rechnungen vorliegen.
- Mieter widerspricht der Abrechnung – wie lange hat er Zeit dazu, und was kann er verlangen?
- Verjährungsfristen für ältere Nachzahlungsforderungen sind unklar.
- Das Sammeln aller Belege von Versorgern, Hausmeister und Versicherung dauert Wochen – und kostet die Frist.
So verpasst du die Frist nie wieder
Schritt 1 · Abrechnungsjahr festlegenMeist das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). NebenkostenFertig erinnert dich automatisch, wenn die Frist naht.
Schritt 2 · Kosten rechtzeitig sammelnHeizung, Wasser, Grundsteuer, Versicherung – alle Jahresbelege zusammentragen. NebenkostenFertig gibt dir eine Checkliste, damit nichts fehlt.
Schritt 3 · Abrechnung bis spätestens 31.12. des Folgejahres zustellenAbrechnung erstellen und per E-Mail oder Post an alle Mieter senden. Der Zugang beim Mieter zählt – nicht das Absendedatum.
Frist nie wieder verpassen – NebenkostenFertig erinnert dich.
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NebenkostenFertig ist ein Werkzeug zur Vorbereitung der Nebenkostenabrechnung. Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte im Zweifelsfall einen Fachanwalt hinzuziehen.