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Wohnfläche berechnen – WoFlV, DIN 277, Dachschrägen, Balkon.
Die Wohnfläche ist die Basis des Umlageschlüssels für die Nebenkostenabrechnung. Aber welche Fläche gilt? Was zählt bei Dachschrägen? Wie viel vom Balkon? NebenkostenFertig klärt auf und rechnet korrekt.
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WoFlV vs. DIN 277 – was gilt für Mietwohnungen?
| Fläche / Bereich | WoFlV (Standard Wohnraum) |
|---|---|
| Wohnräume, Küche, Bad | 100 % |
| Balkon / Terrasse | 25 % (in der Regel); bis 50 % möglich |
| Keller, Garage | 0 % (nicht Wohnfläche) |
| Dachschräge unter 1 m | 0 % |
| Dachschräge 1–2 m | 50 % |
| Dachschräge über 2 m | 100 % |
Für Wohnraummietverhältnisse gilt in der Regel die WoFlV. DIN 277 ist für Gewerbeimmobilien und Planungszwecke üblich, nicht für die Betriebskostenabrechnung von Mietwohnungen.
Was bei der Wohnfläche häufig falsch gemacht wird
- Unklar, ob WoFlV oder DIN 277 anzuwenden ist – für Wohnraum ist WoFlV der Standard, aber nicht immer im Mietvertrag klar geregelt.
- Balkon wird zu 100% angerechnet statt zu 25–50% – das überhöht die Wohnfläche des Mieters.
- Dachschrägen werden nicht oder falsch anteilig berücksichtigt.
- Mieter bestreiten die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche – weil nachgemessen eine andere Zahl herauskommt.
- Falscher Grundriss verwendet – und der Umlageschlüssel für alle Mieter stimmt nicht.
So berechnet NebenkostenFertig die Wohnfläche korrekt
Schritt 1 · Wohnfläche je Einheit eingebenWerte aus dem Mietvertrag übernehmen oder neu nachmessen. NebenkostenFertig speichert die Fläche je Einheit dauerhaft.
Schritt 2 · Sonderflächen konfigurierenBalkon (25% oder vereinbarter Anteil), Dachschrägen (nach WoFlV-Stufen), Kelleranteil (0%) – alles einstellbar.
Schritt 3 · Wohnflächen-Schlüssel automatisch berechnetNebenkostenFertig errechnet den prozentualen Anteil jeder Wohneinheit an der Gesamtwohnfläche – und verwendet ihn automatisch in der Nebenkostenabrechnung.
Richtige Wohnfläche. Richtiger Schlüssel. Richtige Abrechnung.
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NebenkostenFertig ist ein Werkzeug zur Vorbereitung der Nebenkostenabrechnung. Keine Rechts- oder Steuerberatung – bitte im Zweifelsfall einen Fachanwalt hinzuziehen.